Vor über einer Woche erschien dieser Artikel über Dinah Babbitts Bilder für den Auschwitzer „Todesengel“ Mengele. Dem voraus gegangen war eine längere Recherche, u.a. telefonisch nach New York, aber auch der Versuch, die Gedenkstätte Auschwitz zu dieser Sache zu befragen. Nach sehr langem fruchtlosen Versuchen blieb mir nur, folgenden Satz zu schreiben:

SPIEGEL ONLINE erreichte die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau weder telefonisch noch per Mail für ein Statement zur Sache.

Heute erreichte mich folgende Antwortmail (ohne Betreff und namentlich nicht gezeichnet) der Gedenkstätte, die ich unverändert und unkommentiert wiedergebe:

Als Antwort auf Ihre E-mail vom 14.08.2008 schicken wir Ihnen den
Standpunkt des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau in Oswiecim zu den
Sinti und Roma-Porträts von Frau Dina Gottliebova-Babbitt:

„Das Staatliche Museum Auschwitz-Birkenau in Oświęcim möchte sein tiefes
Verständnis für viele Emotionen ausdrücken, die die Sache der
Aquarellporträts von Dinah Gottliebova-Babbitt auslöst, sowie für alle
ehrlichen Intentionen derjenigen Personen, die sich in diese Sache
engagiert haben.
Das Museum möchte aber feststellen, dass die in den Briefen mit den
Unterstützungen oder in manchen Medienberichten in der ganzen Welt
dargestellte Situation der Wahrheit nicht entspricht. Wir betonen die
wesentliche Tatsache, dass die von Frau Gottliebova-Babbitt gemalte
Porträts der Sinti und Roma niemals in ihrem Besitz waren. Sie wurden auf
Befehl und für den SS-Hauptsturmführer Dr. Joseph Mengele als Material für
seine pseudowissenschaftliche Untersuchungen zum Thema der körperlichen
Ähnlichkeiten der aus verschiedenen Ländern stammenden Sinti und Roma
ausgeführt. Die Porträtierten wurden von niemandem nach ihrer Einwilligung
gefragt, und die Porträts wurden zwangsweise angefertigt.
Im diesem Zusammenhang sollen zwei verschiedene Fragen unterschieden
werden: das Eigentumsrecht und die Autorenrechte, die mit diesen Bildern
verbunden sind. Zweifellos gehören die letzten an Frau Dinah
Gottliebova-Babbitt. So war und ist die Stellungnahme des Museums. Frau
Gottliebova-Babbitt war aber niemals die Besitzerin dieser Bilder und
deshalb besteht keine Möglichkeit, sie ihr abzugeben.
Derzeit spielen die Aquarellbilder eine wichtige Dokumentations- und
Bildungsrolle als Teil der kostenfreien, im Block Nr. 13 präsentierten
Stammausstellung, die der Vernichtung der Sinti und Roma im KL
Auschwitz-Birkenau gewidmet ist. Die oben genannten Werke werden auch in
verschiedenen Bildungsprojekten, Veröffentlichungen und wissenschaftlichen
Bearbeitungen ausgenutzt. Die Auswertung dieser Werke hatte und hat keinen
kommerziellen Charakter, weil unser Museum die Autorenrechte von Frau
Gottliebova-Babbitt völlig beachtet und die Frage der Entscheidung im
Zusammenhang mit den Bedingungen der Auswertung der Bilder in
verschiedenen Veröffentlichungen oder Dokumentarfilmen gehört immer zu der
Autorin.
In moralischer Hinsicht repräsentiert das Museum die Stellungnahme des
Internationalen Auschwitzer Rates, der Verbände der Sinti und Roma und der
ehemaligen Häftlinge. Wir meinen, dass Dokumente dieser Art, wie die oben
genannten Bilder, keine gewöhnliche Objekte zum privaten Gebrauch werden
sollen. Andernfalls könnte die nicht grosse Zahl der erhaltenen Zeugnisse
des Völkermordes – der Originalexponate – verteilt werden, und die
authentischen Orte der Vorfolgungen würden seine einzigartige Bedeutung
verlieren.
Die Aquarellbilder, die die in hiesigen Gaskammern getöteten Sinti und
Roma darstellen, tragen weit umfassend zur Erhaltung des Andenkens und des
Bewußtseins über die Vernichtung der Sinti und Roma bei, dadurch auch
aller, die zum Opfer des Völkermordes wurden. Die Stellungnahme der Sinti
und Roma-Organisationen ist in diesem Fall einmütig und die Frage der oben
genannten Bilder und seine Präsentierung im Museum ist für sie von
vorrängiger Bedeutung. In diesem Zusammenhang sollen sie am Ort bleiben,
wo sie entstanden sind, wo sie am lautesten sprechen und die Rolle eines
Dokuments spielen, das sich mit einer Kopie nicht ersetzen lässt.”

2 Responses to “Post aus Auschwitz (Nachtrag zum Fall Dinah Babbitt)”

  1. Serano says:

    Die Aquarelle von Dina Babbit sind ein wichtiges Dokument zum Völkermord an den Sinti und Roma. Ich gehöre zur deutschen Minderheit der Sinti und habe selbst 26 Angehörige aus meinen beiden Familien verloren. Die Bilder sind im Block 13, der Ausstellung der Sinti und Roma zu besichtigen. Dina Babbit´s Leben und das ihrer Mutter wurde von Mengele verschont, weil Sie sich bereit erklärte an den psyeudowissentschaftlichen Untersuchungen an Sinti und Roma teilzunehmen. Es gab damals nur schwarz-weiß Fotos und Mengele benötigte zur genauen Defninition des Hautyps den exaten Farbton. Alle von Frau Babbit portraitieren Sinti und Roma (vom Kleinkind bis zum Greis) wurden ermordet. Sie wurden nicht nach ihrem Einverständniss gefragt. Die Arbeiten von Frau Babbit dienten somit zur Rassenideologischen Forschungszwecke an den Sinti und Roma. Diese Aqurelle sind keine „Kunstwerke“, sie sind eher Dokumente, die den Holocaust an den Sinti und Roma dokumentieren.

  2. Serano says:

    Die Aquarelle müssen in Auschwitz bleiben! Das ist Auschwitz unseren Menschen schuldig!